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AGB

1. Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller (Kunden). Soweit die vorliegenden Bedingungen hierdurch nicht gegen zwingendes Recht verstoßen, gelten sie auch gegenüber Verbrauchern.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.
  4. Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2000.

2. Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit in unserem Lager entgegengenommen. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Zu den einzelnen Produkten hinterlegte Datenblätter und Beschreibungen basieren auf Informationen der Hersteller und unserer Vorlieferanten. Wir übernehmen hierfür keine Haftung. Der Besteller ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob die verwendeten Produkte für die beabsichtigte Verwendung tauglich sind.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“. Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluß von Versicherungen, gehen zu Lasten des Bestellers.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Kaufpreiszahlungen sind innerhalb von 15 Werktagen (21 Kalendertagen) seit Erhalt der Ware und der Rechnung bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Zahlungen hat der Kunde auf seine eigenen Kosten zu bewirken.
  4. Wir gewähren unseren Kunden Skonto i.H.v. – 3 % bei Vorkasse – 2 % bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen.
  5. Erstbestellungen werden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt. Nachnahmegebühren trägt der Kunde.
  6. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
  7. Unsere Forderungen werden im automatisierten Mahnverfahren eingezogen. Im Rahmen des Mahnlaufes werden nur Zahlungsbelege berücksichtigt.

4. Versandkosten, Staffelrabatte

  1. Versandkosten und Staffelrabatte werden in unserem Bestellsystem gesondert ausgewiesen.
  2. Soweit sich das Bestellsystem auf einen Bestellwert bezieht, bemisst sich dieser nach den tatsächlich zur Versendung kommenden Waren.
  3. Teillieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt. In diesem Falle bemisst sich der Bestellwert nach der jeweils zur Versendung kommenden Teillieferung.
  4. Bestellungen, die von uns aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Waren oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden können, werden nicht für die Berechnung des Bestellwertes und der sich hieraus ergebenden Rabattstaffel herangezogen.

5. Lieferung und Mitwirkungspflichten

  1. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
  2. Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden. Besteht zur Versendung von Teillieferungen kein Anlass, erfolgen diese nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
  3. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
  5. Stellt sich nach Abschluß des Vertrages heraus, daß der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Wir sind berechtigt, die Lieferung durch Dritte erbringen zu lassen.

6. Verzögerung der Lieferung

  1. Läßt sich eine vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist Neuwied. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Warenversicherungen werden nur auf Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Die diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Sachmängel

  1. Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
  2. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten.
  3. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  4. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  5. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  6. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
  7. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für Sachmängel haften wir in diesem Falle nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  9. § 478 BGB bleibt durch die Abs. 2 – 8 unberührt

9. Sonstige Schadensersatzhaftung

  1. Die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 5 – 7 gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen.
  2. Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluß bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
  3. Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in Nr. 7 Abs. 5 – 7 entsprechend.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Verjährung

  1. Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  2. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr.
  3. Für Ansprüche aus dem ProdHaftG und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

11. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
  3. Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.
  5. Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.
  6. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.

12. Allgemeines

  1. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
  3. Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm Neuwied. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

Neuwied, 01.August 2016

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